Kirchenverwaltung Hl. Dreifaltigkeit

Die Kirchenverwaltung vertritt mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung in allen rechtlichen Belangen. Hier lenken die gewählten Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer aktiv die Geschicke der Pfarrei und übernehmen dabei große Verantwortung.

Die Kirchenverwaltung

  • wird alle 6 Jahre von der Pfarrgemeinde demokratisch gewählt (wieder 2024)
  • besteht aus 1 hauptamtlichen und 4 ehrenamtlichen Mitgliedern
  • vertritt die Kirchenstiftung rechtlich zusammen mit dem Pfarrer
  • ist zuständig für Vermögens- und Personalfragen
  • verwaltet das Kirchenstiftungsvermögen gewissenhaft und sparsam
  • beschließt den Haushaltsplan
  • überwacht das beschlossene Budget
  • entscheidet über die Verwendung freiwilliger Zuwendungen
  • beantragt Zuschüsse
  • schließt Arbeitsverträge und sonstige Verträge
  • berät und beschließt nötige Baumaßnahmen
  • führt das Inventarverzeichnis
  • kümmert sich um den Unterhalt der Innenrichtung der Kirchen
  • kümmert sich um die Ausstattung der Diensträume
  • u.v.m.

Mitglieder

Pfarrer Wolfgang Fluck, Kirchenverwaltungsvorstand
Stefan Demmeler, Kirchenpfleger
Thomas Hürten, Schriftführer
Luise Rötzer
Thomas Wunderlich, Vertreter der Kirchenverwaltung im Pfarrgemeinderat, Pfarrgemeinderatsvorsitzender

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