- Es gilt FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher ab 15 Jahren während des gesamten Gottesdienstes.
- Masken mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard sind ebenfalls zulässig.
- Kinder unter 6 Jahren und Menschen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind ausgenommen.
- Für Gottesdienstbesucher zwischen 6 und 15 Jahren genügt auch eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Am Eingang sollen die Hände desinfiziert werden.
- Die Gemeinde darf nicht singen.
- Der Mindestabstand zwischen Menschen verschiedener Haushalte beträgt 1,5 Meter.
- Nur Personen des gleichen Hausstandes dürfen ohne Mindestabstand beieinander sitzen.
- Es gibt eine Höchstteilnehmerzahl bei Gottesdiensten.